Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Software WerkAgentur
Anbieterin:
Tugba Özkaya, Einzelunternehmerin, handelnd unter „Werbeagentur Focustrend“ und der Marke „WerkAgentur“
Bubesheimer Str. 22, 89312 Günzburg, Deutschland
Telefon: +49 (0) 152 234 073 73 | E-Mail: info@focustrend.de
Steuernummer: 121/256/40409, Finanzamt Günzburg | USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE332913593
Stand: 19.08.2026 – Version 2.0. Diese Fassung ersetzt alle früheren Fassungen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlich unternehmerische Nutzung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „WerkAgentur“ (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) einschließlich sämtlicher Neben-, Zusatz- und Supportleistungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden.
1.2 Das Angebot der Anbieterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Notdienst-, Mietwagen- und Krankenfahrtenunternehmen sowie an sonstige gewerbliche Beförderungsunternehmen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, bestehen kein Widerrufsrecht und keine verbraucherschützenden Sonderrechte. Sollte ein Kunde bei Vertragsschluss wahrheitswidrig eine Unternehmereigenschaft vorspiegeln, bleibt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung und zum Schadensersatz berechtigt.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung der Anbieterin in Textform.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge, Zusatz- und Folgeaufträge desselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB ist im Zweifel ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Software / Plattform: die von der Anbieterin über das Internet bereitgestellte Anwendung WerkAgentur einschließlich Zentrale, Dispositions- und Kalendermodul, Rechnungsmodul, GPS-Modul, E-Mail-Modul, Monteur-App und aller weiteren jeweils freigeschalteten Funktionen.
- Kunde: das Unternehmen, das die Software auf Grundlage eines Abonnements nutzt.
- Nutzer: die vom Kunden angelegten Personen (z. B. Disponenten, Monteur, Verwaltung), die auf die Software zugreifen.
- Drittanbieter: von der Anbieterin oder vom Kunden eingebundene externe Dienste, insbesondere Green API (WhatsApp), Twilio, OpenAI, Google, Stripe, Hetzner Online GmbH, Mobilfunk- und Internetanbieter sowie E-Mail-Provider.
- Abonnement: das entgeltliche, zeitlich fortlaufende Nutzungsrecht an der Software gemäß dem gewählten Tarif.
- Endkunde / Kunde: die Person, die beim Kunden eine Beförderungsleistung bestellt oder in Anspruch nimmt. Zwischen Endkunden und der Anbieterin besteht zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis.
§ 3 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die Dauer des Abonnements sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der Anbieterin. Ein Erwerb der Software, ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder eine Übertragung von Eigentums- oder ausschließlichen Rechten findet nicht statt.
3.2 Auf das Vertragsverhältnis findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
3.3 Die Anbieterin schuldet keinen Erfolg im Sinne eines Werkvertrages, insbesondere nicht das Zustandekommen von Einsätze, Buchungen oder Umsätzen des Kunden.
3.4 Übergabepunkt der Leistung der Anbieterin ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums. Für die Datenverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Endgeräten des Kunden, seiner Nutzer, seiner Monteur und seiner Endkunden ist die Anbieterin nicht verantwortlich.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Freischaltung
4.1 Die Darstellung der Tarife und Funktionen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4.2 Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss der Online-Registrierung und Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs ab. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Anbieterin in Textform, durch Freischaltung des Zugangs oder durch tatsächliche Bereitstellung der Software.
4.3 Die Nutzung setzt die Bestätigung der E-Mail-Adresse (Aktivierung) voraus. Vor Aktivierung besteht kein Anspruch auf Zugang.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, USt-IdNr., Telefon und E-Mail) und diese Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Die Anbieterin ist berechtigt, Nachweise über die Unternehmereigenschaft und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verlangen und den Zugang bis zu deren Vorlage zu sperren.
4.5 Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Die Anbieterin kann die Aufnahme eines Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.6 Etwaige kostenlose Test-, Demo- oder Probezugänge werden freiwillig und jederzeit widerruflich gewährt. Für sie besteht kein Verfügbarkeits-, Support- oder Datenerhaltungsanspruch; die Haftungsregelungen des § 21 gelten für unentgeltliche Leistungen in der dort genannten verschärften Form.
§ 5 Leistungsumfang
5.1 Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem gebuchten Tarif, der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung sowie diesen AGB. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Screenshots, Roadmaps oder Ankündigungen künftiger Funktionen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
5.2 Die Software kann – je nach Tarif und Freischaltung – insbesondere folgende Funktionen umfassen: Annahme und Verwaltung von Fahraufträgen, Dispositions- und Kalenderfunktion, Benachrichtigungen per WhatsApp, E-Mail, SMS und Push, Weiterleitung von Anrufen über eine Sondernummer, KI-gestützte Transkription und Zusammenfassung von Telefonaten, GPS-Ortung angemeldeter Fahrzeuge, Rechnungs- und Belegerstellung, E-Mail-Postfachanbindung, Monteur-App sowie Auswertungen.
5.3 Die Anbieterin ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu ändern, zu erweitern und einzelne Funktionen zu ersetzen oder mit angemessener Vorankündigung einzustellen, sofern der vertragsgemäße Hauptzweck der Software für den Kunden erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die durch gesetzliche Vorgaben, behördliche Anordnungen, Sicherheitsanforderungen oder Vorgaben von Drittanbietern veranlasst sind, kann die Anbieterin auch ohne Vorankündigung umsetzen.
5.4 Nicht geschuldet sind insbesondere: die Beschaffung, Bereitstellung oder Wartung von Hardware, Endgeräten, Fahrzeugen, Mobilfunkverträgen, Internetzugängen oder Telefonanlagen des Kunden; die Anbindung an nicht ausdrücklich vereinbarte Fremdsysteme; individuelle Programmierungen; Datenerfassung, Datenpflege oder Datenmigration; Schulungen vor Ort; sowie sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
5.5 Individualanpassungen, Sonderentwicklungen und über den Tarif hinausgehende Leistungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
§ 6 Ausdrückliche Klarstellung: keine Beförderungs-, Vermittlungs- oder Notrufleistung
6.1 Die Anbieterin ist reine Software-Dienstleisterin. Sie erbringt keine Personenbeförderung, keine Einsatzvermittlung, keine Einsatzzentralenleistung im Sinne des Personenbeförderungsrechts, keine Telekommunikationsdienstleistung gegenüber Endkunden und keine Zahlungsdienstleistung.
6.2 Sämtliche über die Software abgewickelten Beförderungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Endkunden zustande. Die Anbieterin wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei, Erfüllungsgehilfin oder Vermittlerin dieser Verträge und haftet nicht für deren Durchführung, Qualität, Pünktlichkeit, Preisgestaltung oder Abrechnung.
6.3 Die Software ist kein Notruf-, Rettungs-, Sicherheits- oder Alarmierungssystem und darf nicht als solches eingesetzt werden. Sie ist nicht für zeitkritische, lebenserhaltende oder sicherheitsrelevante Anwendungen bestimmt und ersetzt insbesondere nicht die Notrufnummern 110/112, keine Leitstellenfunktion und keine Überwachung von Krankentransporten. Der Kunde hat für sicherheitskritische Vorgänge stets unabhängige, von der Software getrennte Verfahren vorzuhalten.
6.4 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung aller ihn betreffenden Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der BOKraft, des Arbeitszeit-, Lenkzeit- und Sozialversicherungsrechts, der Kassen- und Aufzeichnungspflichten (u. a. § 146a AO, KassenSichV, GoBD), der Preis- und Tarifordnungen sowie steuerlicher Pflichten. Die Software stellt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar und ersetzt keine solche.
§ 7 Leistungen Dritter – Grundsatz
7.1 Die Software bindet zur Erbringung einzelner Funktionen Dienste Dritter ein. Diese Drittleistungen stehen außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Anbieterin. Die Anbieterin schuldet weder deren Verfügbarkeit noch deren Fortbestand, Funktionsumfang, Geschwindigkeit, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit.
7.2 Die Anbieterin übernimmt für Drittleistungen keine Gewähr und keine Haftung für Ausfälle, Störungen, Verzögerungen, Sperrungen, Kündigungen, Preis- oder Bedingungsänderungen der Drittanbieter sowie für daraus entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge, verlorene Einsätze, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung oder Ansprüche Dritter. Die zwingenden Haftungstatbestände nach § 21.2 bleiben unberührt.
7.3 Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen von Drittleistungen stellen keinen Mangel der Software im Sinne des Mietrechts dar und berechtigen nicht zur Minderung, zur Zurückbehaltung des Entgelts, zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung.
7.4 Die Anbieterin sagt zu, sich im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren nach besten Kräften zu bemühen, unterbrochene Verbindungen zu Drittanbietern schnellstmöglich wiederherzustellen, soweit ihr dies möglich ist. Diese Bemühenszusage begründet keine Erfolgsgarantie, keine Frist- und keine Haftungszusage.
7.5 Soweit für die Nutzung eines Drittdienstes ein eigener Vertrag, ein eigenes Konto oder ein eigener Zugangsschlüssel (API-Key) des Kunden erforderlich ist, schließt der Kunde diesen Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Es gelten insoweit ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters, die der Kunde eigenverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten hat.
§ 8 WhatsApp-Benachrichtigungen über Green API
8.1 Die WhatsApp-Benachrichtigungsfunktion der Software wird technisch über den Drittanbieter Green API und über die Infrastruktur von WhatsApp/Meta bereitgestellt. Weder Green API noch WhatsApp/Meta stehen in einem Vertragsverhältnis zur Anbieterin, das eine Verfügbarkeit garantieren würde.
8.2 Die Anbieterin haftet nicht für die Verbindung zwischen der Software und Green API. Wird die Verbindung zwischen dem Green-API-Zugangsschlüssel (API-Key) und der Software aus technischen, betrieblichen oder sonstigen Gründen getrennt, unterbrochen, gesperrt, gedrosselt oder beendet, so ist dies der Anbieterin nicht zurechenbar; sie hat hierauf keinen Einfluss. Das gilt ausdrücklich auch für Sperrungen, Deaktivierungen oder Löschungen der genutzten WhatsApp-Rufnummer oder -Instanz durch WhatsApp/Meta, für Änderungen der Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen von WhatsApp/Meta oder Green API, für Rufnummernverlust, für Geräte-, Sitzungs- oder Kopplungsverluste sowie für Zustell-, Reihenfolge- oder Zeitverzögerungen.
8.3 Keine Zustellgarantie: Die Anbieterin schuldet den Versandversuch, nicht den Zugang der Nachricht beim Empfänger. Ein technischer Erfolgsstatus („HTTP 200“, „gesendet“, „übermittelt“) ist kein Nachweis des tatsächlichen Zugangs oder der Lesung. Der Kunde erkennt an, dass Nachrichten trotz erfolgreichen Absendevorgangs verloren gehen, verzögert oder gar nicht zugestellt werden können.
8.4 Ersatzkanäle: Fällt der WhatsApp-Kanal aus oder ist er nicht verfügbar, wird die Benachrichtigungsfunktion – soweit technisch möglich und im gebuchten Tarif vorgesehen – über E-Mail und/oder SMS fortgeführt. Die Kosten eines SMS-Versands trägt in jedem Fall der Kunde (§ 12). Der Kunde stimmt der Nutzung dieser Ersatzkanäle einschließlich der damit verbundenen Kosten hiermit ausdrücklich zu. Ein Anspruch auf einen bestimmten Benachrichtigungskanal besteht nicht.
8.5 Aus Gründen des Schutzes vor Sperrungen versendet die Software Nachrichten getaktet und in variierender Formulierung über eine Warteschlange. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch zeitliche Verzögerungen entstehen können und dass diese Taktung ein notwendiger Bestandteil des Betriebs und kein Mangel ist.
8.6 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin weder für den Ausfall selbst noch für hieraus entstehende Schäden. Die Anbieterin bemüht sich nach besten Kräften und schnellstmöglich, die Verbindung – soweit möglich – wiederherzustellen; eine Erfolgs-, Wiederherstellungs- oder Fristgarantie wird ausdrücklich nicht übernommen. § 21.2 bleibt unberührt.
8.7 Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Nutzung des Kanals, insbesondere für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung der Empfänger nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO sowie für die Einhaltung der WhatsApp-Business-Richtlinien. Werbliche Nachrichten ohne Einwilligung sind untersagt.
§ 9 Twilio-Sondernummern und Telefonie
9.1 Rufnummern für die Anrufannahme und -weiterleitung („Sondernummern“) werden über den Drittanbieter Twilio bereitgestellt. Die Rufnummern werden über das Konto der Anbieterin oder des Kunden bei Twilio bezogen; die Verfügbarkeit richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen, Verfahren und dem Bestand von Twilio sowie den regulatorischen Vorgaben der Bundesnetzagentur.
9.2 Die Anbieterin haftet nicht für die Verbindung, den Fortbestand oder die Erreichbarkeit einer bei Twilio erworbenen Sondernummer. Wird eine Sondernummer aus welchen Gründen auch immer abgemeldet, deaktiviert, gesperrt, entzogen, zurückgegeben, gelöscht oder neu zugeteilt – insbesondere durch Twilio, durch einen vorgelagerten Netzbetreiber, durch die Bundesnetzagentur, aufgrund fehlender oder abgelaufener Adress-/Identitätsnachweise (Regulatory Bundles), aufgrund von Zahlungsrückständen, Missbrauchsverdacht, Portierung oder technischer Umstellung – so haftet die Anbieterin hierfür nicht.
9.3 Gleiches gilt für Störungen der Weiterleitung auf die Unternehmenstelefonnummern des Kunden, für Gesprächsabbrüche, Sprachqualität, Verzögerungen, Rufnummernanzeige (CLI), Mailboxverhalten, Erreichbarkeit im Mobilfunk sowie für Störungen bei den Netzbetreibern des Kunden oder der Anrufer.
9.4 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden, insbesondere nicht für nicht angenommene Anrufe, nicht zustande gekommene Einsätze oder entgangenen Gewinn. Die Anbieterin garantiert lediglich, sich zu bemühen, die Verbindung und die Weiterleitung der Sondernummer auf die Unternehmens-Telefonnummern schnellstmöglich wiederherzustellen. Eine bestimmte Rufnummer kann nach einer Löschung technisch nicht zurückgeholt werden; ein Anspruch auf Wiederzuteilung derselben Nummer besteht nicht.
9.5 Der Kunde hat für den Ausfallfall eine eigene, von der Software unabhängige Erreichbarkeit sicherzustellen (z. B. eigene Festnetz- oder Mobilnummer, eigene Weiterleitung beim Netzbetreiber). Unterlässt er dies, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Rufnummernnutzung erforderlichen Nachweise und Erklärungen unverzüglich und vollständig beizubringen und aktuell zu halten. Verluste von Rufnummern infolge unterlassener Mitwirkung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
§ 10 Aufzeichnung, Transkription und KI-Auswertung von Telefonaten
10.1 Soweit die Software Telefonate aufzeichnet, transkribiert oder zusammenfasst, geschieht dies ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
10.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass Aufzeichnung und Auswertung rechtmäßig erfolgen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Gesprächsteilnehmer vor Beginn der Aufzeichnung ordnungsgemäß informiert werden und eine wirksame Einwilligung erteilen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass die Vorgaben des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes), des § 26 BDSG bei Beschäftigten sowie etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachtet werden. Der Kunde stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
10.3 Die Transkription und Zusammenfassung erfolgt maschinell unter Einsatz von Diensten der OpenAI (bzw. vergleichbarer Anbieter). Die Anbieterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Inhalte. KI-Systeme können Inhalte falsch erkennen, auslassen, verwechseln oder erfinden („Halluzinationen“), insbesondere bei Dialekt, Hintergrundgeräuschen, schlechter Leitungsqualität, Fremdsprachen, Eigennamen, Adressen und Uhrzeiten.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse – insbesondere Adressen, Einsatz- und Zielorte, Uhrzeiten, Personenzahlen, Namen und Telefonnummern – vor jeder geschäftlichen Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen. Automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind untersagt. Für Schäden aus ungeprüft übernommenen KI-Ergebnissen haftet die Anbieterin nicht.
10.5 Fällt die Transkription aus (z. B. mangels Guthaben beim KI-Anbieter, wegen Ratenbegrenzungen, Sperrung des Zugangsschlüssels, Modelländerungen oder Ausfällen des Anbieters), stellt dies keinen Mangel im Sinne des § 7.3 dar.
10.6 Die Anbieterin ist berechtigt, das eingesetzte KI-Modell, den KI-Anbieter oder die Verarbeitungsart jederzeit zu wechseln, sofern der Funktionszweck gewahrt bleibt.
§ 11 GPS-Ortung, Monteur-App und mobile Datenverbindung
11.1 Die GPS-Funktion überträgt Standortdaten der Monteur-App an die Zentrale. Die Übertragung setzt eine funktionierende Mobilfunk- und Internetverbindung, aktivierte Standortdienste, ausreichende Akkuladung, korrekte Systemeinstellungen und ein geeignetes Endgerät des jeweiligen Monteurs voraus.
11.2 Die Anbieterin haftet nicht für die GPS-Verbindung zwischen Monteur-App und Zentrale. Sie hat keinerlei Einfluss auf die Telefon-, Internet- und Antennenverbindung, die Netzabdeckung, die Netzqualität, den Netzbetreiber, das Endgerät, dessen Betriebssystem, Energiespar- und Hintergrundeinstellungen, App-Berechtigungen, Aktualisierungen der Betriebssysteme oder Vorgaben der App-Stores der Kunden, Nutzer und Monteur.
11.3 Die Anbieterin haftet ferner nicht für Ungenauigkeiten, Verzögerungen, Sprünge oder Ausfälle der Positionsbestimmung, für abweichende Geschwindigkeits-, Strecken- oder Zeitwerte, für Kartendaten, Tempolimit-Informationen aus offenen Datenquellen (z. B. OpenStreetMap) oder für Fahrplan- und Auslastungsdaten Dritter. Solche Angaben sind unverbindliche Näherungswerte und nicht zur Beweisführung, zur Verhaltenskontrolle mit arbeitsrechtlichen Folgen, zur Abrechnung gegenüber Endkunden oder zur Bußgeldabwehr geeignet.
11.4 Im Falle von Ausfällen haftet die Anbieterin weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden.
11.5 Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutz- und arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Ortung seiner Beschäftigten, insbesondere für Information, Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit, Beschränkung auf die Dienstzeit sowie für die Beteiligung des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Er stellt die Anbieterin insoweit nach § 22 frei.
11.6 Die Monteur-App wird über die App-Stores von Apple und Google bereitgestellt. Für Prüfverfahren, Ablehnungen, Verzögerungen, Entfernungen aus dem Store, Richtlinienänderungen oder Zwangsaktualisierungen der Store-Betreiber übernimmt die Anbieterin keine Haftung.
§ 12 Kosten der Drittanbieter – Kostentragung durch den Kunden
12.1 Twilio – Telefonie: Sämtliche durch die Nutzung der Sondernummer entstehenden Kosten trägt jeder Kunde selbst. Dies umfasst insbesondere eingehende und ausgehende Gesprächsminuten, Verbindungsentgelte, Weiterleitungsentgelte, monatliche Rufnummernmieten, einmalige Kaufpreise, regulatorische Gebühren und Aufschläge.
12.2 Twilio – SMS: Sämtliche durch den SMS-Versand entstehenden Kosten trägt jeder Kunde selbst, einschließlich Kosten für Anmeldecodes, Benachrichtigungen und Ersatzzustellungen nach § 8.4 sowie für Auslands- und Sonderrufnummern.
12.3 OpenAI – KI-Dienste: Sämtliche durch die Nutzung der KI-Dienste im System entstehenden Kosten des Zugangsschlüssels (API-Key) trägt jeder Kunde selbst, insbesondere Kosten für Transkription, Zusammenfassung, Textgenerierung und sonstige Modellaufrufe, unabhängig davon, ob diese durch bewusste Nutzung, durch automatische Abläufe oder durch Wiederholungsversuche entstehen.
12.4 Entsprechendes gilt für alle weiteren verbrauchsabhängigen Drittleistungen (z. B. Karten- und Adressdienste, E-Mail-Versand, Push-Zustellung, Zahlungsdienstleister-Gebühren).
12.5 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der Anbieterin (a) direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter über dessen eigenes Konto oder (b) durch Weiterberechnung über die Anbieterin. Im Fall (b) ist die Anbieterin berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich eines Verwaltungs- und Bearbeitungsaufschlags von bis zu 20 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer weiterzuberechnen; die Weiterberechnung erfolgt regelmäßig monatlich. Die Nachweise des jeweiligen Drittanbieters bzw. die von der Anbieterin geführten Verbrauchsaufzeichnungen sind maßgeblich.
12.6 Der Kunde ist verpflichtet, ein ausreichendes Guthaben bzw. eine gültige Zahlungsmethode bei den Drittanbietern vorzuhalten. Für Funktionsausfälle infolge fehlenden Guthabens, überschrittener Limits, gesperrter Zahlungsmittel oder gekündigter Drittkonten haftet die Anbieterin nicht; die Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Anbieterin bleibt hiervon unberührt.
12.7 Die Anbieterin darf Verbrauchsobergrenzen, Tages- und Monatslimits sowie Drosselungen einrichten, um Kostenexplosionen und Missbrauch zu verhindern. Werden Limits erreicht, können einzelne Funktionen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen; dies ist kein Mangel.
12.8 Preiserhöhungen, Gebühren- oder Modelländerungen der Drittanbieter gibt die Anbieterin unverändert weiter. Solche Weitergaben gelten nicht als Preiserhöhung im Sinne des § 14.6.
§ 13 Hosting, Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit
13.1 Die gesamte Software WerkAgentur wird auf Servern der Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland, betrieben. Die Hetzner Online GmbH ist ein von der Anbieterin unabhängiges Unternehmen. Im Falle von Ausfällen des Rechenzentrums, der Server, der Netzanbindung, der Stromversorgung, der Virtualisierung, der Speichersysteme oder sonstiger Infrastruktur haftet die Anbieterin weder für den Ausfall noch für den daraus entstandenen Schaden. Die Anbieterin bemüht sich, den Betrieb im Rahmen des Zumutbaren schnellstmöglich wiederherzustellen.
13.2 Die Anbieterin ist berechtigt, den Hosting-Anbieter, das Rechenzentrum oder die Serverarchitektur jederzeit zu wechseln, sofern das Datenschutzniveau gewahrt bleibt.
13.3 Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet und keine Service-Level-Vereinbarung (SLA) getroffen. Die Anbieterin strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an, ohne dass hieraus ein einklagbarer Anspruch, ein Vertragsstrafeversprechen oder eine Garantie folgt. Ein etwaiger Zielwert wird als Jahresmittelwert verstanden und schließt die nachfolgend genannten Zeiten nicht ein.
13.4 Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere: geplante und ungeplante Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherungsarbeiten; Störungen durch höhere Gewalt (§ 23); Ausfälle oder Störungen bei Drittanbietern (§§ 7–11); Störungen des Internets, der Netzanbindung, der Endgeräte, Browser, Betriebssysteme oder Netzwerke des Kunden; Angriffe Dritter (z. B. DDoS, Schadsoftware, Missbrauch von Zugangsdaten); Sperrungen nach § 15.4 oder § 19; sowie Beeinträchtigungen, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Nutzer oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.5 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt. Bei sicherheitskritischen Vorfällen darf die Anbieterin die Software auch ohne Vorankündigung ganz oder teilweise abschalten.
13.6 Die Anbieterin trifft dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Eine absolute Sicherheit gegen unbefugten Zugriff, Datenverlust, Schadsoftware oder Angriffe Dritter ist technisch nicht erreichbar und wird nicht geschuldet.
§ 14 Preise, Abonnement, Zahlung und Zahlungsverzug
14.1 Die Nutzung der Dienste von WerkAgentur setzt zwingend die Bezahlung der laufenden (monatlichen bzw. jährlichen) Mitgliedschaft im gebuchten Tarif voraus. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise des jeweiligen Fahrzeug-/Leistungspakets.
14.2 Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige und gedeckte Zahlungsmethode dauerhaft zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
14.3 Bei Ausbleiben, Scheitern, Rückbuchung, Widerruf oder Kündigung der Abonnementzahlung erlischt der Anspruch des Unternehmens auf Nutzung der Software. Die Anbieterin ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zur Software und zu allen Modulen ohne weitere Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Der Vergütungsanspruch für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt bestehen. Eine Sperrung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und begründet keine Schadensersatzansprüche gegen die Anbieterin.
14.4 Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Für jede berechtigte Mahnung sowie für Rücklastschriften und fehlgeschlagene Abbuchungen kann die Anbieterin die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch 15 EUR je Vorgang, berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
14.5 Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
14.6 Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs ist die Anbieterin berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu kündigen.
14.7 Erhöht sich die Anzahl der genutzten Fahrzeuge, Nutzer oder Standorte über die im gebuchten Tarif enthaltene Grenze hinaus, ist die Anbieterin berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Überschreitung in den passenden höheren Tarif umzustellen und diesen abzurechnen.
14.8 Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform zu erheben; nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt, sofern die Anbieterin in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat.
14.9 Bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet, soweit die Nichtnutzung nicht auf einem von der Anbieterin zu vertretenden Umstand beruht.
§ 15 Vertragslaufzeit, Kündigung, Sperrung
15.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist.
15.2 Monatliche Abonnements sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar. Jahresabonnements sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit kündbar; andernfalls verlängern sie sich um jeweils ein weiteres Jahr.
15.3 Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion in der Software.
15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen mit einem nicht unerheblichen Betrag, bei Verstoß gegen §§ 16, 17 oder 18, bei rechtswidriger Nutzung, bei Gefährdung der Systemsicherheit, bei unrichtigen Angaben des Kunden, bei Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden oder bei Einstellung seines Geschäftsbetriebs.
15.5 Unabhängig von einer Kündigung ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung besteht oder Zahlungsrückstände bestehen. Die Sperrung lässt die Zahlungspflicht unberührt.
15.6 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende selbst zu exportieren und zu sichern. Die Anbieterin ist berechtigt und – nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsende – verpflichtet, sämtliche Kunden- und Nutzungsdaten unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Datenherausgabe nach Ablauf dieser Frist besteht nicht. Eine Datenbereitstellung in einem individuellen Format kann gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.
§ 16 Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
16.1 Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen seines Zugangs verantwortlich, insbesondere für Internetzugang, Endgeräte, Browser, Betriebssysteme, Mobilfunkverträge, Stromversorgung, Virenschutz und Firewalls.
16.2 Zugangsdaten, Zugangsschlüssel (API-Keys) und Passwörter sind geheim zu halten, regelmäßig zu ändern und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Missbrauchsverdacht ist der Anbieterin unverzüglich zu melden.
16.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle seine Nutzer die Bestimmungen dieser AGB einhalten. Er steht für das Verhalten seiner Nutzer, Monteur, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten ein.
16.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in die Software eingegebenen Inhalte und Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Für Inhalte, Adressen, Preise, Rechnungen, Steuerausweise und Kommunikation, die über die Software erstellt oder versendet werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
16.5 Der Kunde hat die zwingenden Vorschriften des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts einzuhalten, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit Endkunden per WhatsApp, SMS, E-Mail oder Telefon (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO). Für unzulässige Werbung, fehlende Einwilligungen, Abmahnungen und Bußgelder haftet ausschließlich der Kunde.
16.6 Der Kunde hat regelmäßig – mindestens in dem Umfang, der dem Wert der Daten entspricht – eigene Sicherungskopien der von ihm eingegebenen und exportierbaren Daten anzufertigen und aufzubewahren. Unterlässt er dies, trifft ihn im Schadensfall ein Mitverschulden.
16.7 Der Kunde hat für sicherheits- und geschäftskritische Abläufe (Erreichbarkeit, Disposition, Abrechnung) angemessene Notfall- und Ersatzverfahren vorzuhalten, die unabhängig von der Software funktionieren.
16.8 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennbarkeit, in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung (Zeitpunkt, Modul, Fehlermeldung, Reproduktionsschritte) anzuzeigen. Der Kunde wirkt bei der Fehlereingrenzung angemessen mit.
§ 17 Nutzungsrechte und Schutzrechte
17.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
17.2 Sämtliche Rechte an der Software, am Quell- und Objektcode, an Datenbanken, Datenbankstrukturen, Schnittstellen, Oberflächen, Gestaltungen, Texten, Grafiken, Logos, Marken, Dokumentationen und Know-how verbleiben ausschließlich bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgebern.
17.3 Dem Kunden ist insbesondere untersagt: die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie weiterzuvermieten, im Rechenzentrumsbetrieb oder als eigene Dienstleistung Dritten anzubieten; die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) – über die Grenzen des § 69e UrhG hinaus –, Sicherungsmechanismen zu umgehen, Urhebervermerke zu entfernen sowie automatisierte Abfragen (Scraping, Crawler, Bots) durchzuführen oder die Software zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen.
17.4 Bei jedem schuldhaften Verstoß gegen § 17.3 ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen; Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
17.5 Der Kunde räumt der Anbieterin das Recht ein, die vom Kunden eingestellten Daten zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
17.6 Die Anbieterin ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Statistikdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder Endkunden zulassen, zeitlich unbegrenzt zur Fehleranalyse, Qualitätssicherung, Kapazitätsplanung und Weiterentwicklung ihrer Produkte zu verwenden.
§ 18 Verbotene Nutzung
18.1 Untersagt sind insbesondere: die Nutzung für rechtswidrige Zwecke; der Versand unerlaubter Werbung oder von Massennachrichten ohne Einwilligung; das Einstellen rechtsverletzender, beleidigender, jugendgefährdender oder schadsoftwarebehafteter Inhalte; Versuche, die Systemsicherheit zu überwinden oder Systeme zu überlasten; die Umgehung von Limits, Kontingenten oder Abrechnungsmechanismen; die Nutzung durch nicht angemeldete oder gesperrte Personen; sowie die Nutzung für nicht genehmigte Beförderungen.
18.2 Die Anbieterin ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Verstöße Inhalte zu sperren, Funktionen zu deaktivieren, Zugänge zu sperren und – soweit gesetzlich geboten – Behörden zu informieren.
§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Der Kunde ist hinsichtlich der über die Software verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Daten seiner Endkunden, Monteur und Mitarbeitenden) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Anbieterin verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiterin ausschließlich nach Weisung des Kunden.
19.2 Die Parteien schließen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und wird dem Kunden auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt bzw. in der Software bereitgestellt.
19.3 Der Kunde erteilt der Anbieterin hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, insbesondere der Hetzner Online GmbH (Hosting), Twilio (Telefonie/SMS), Green API (WhatsApp-Anbindung), OpenAI (KI-Dienste), Stripe (Zahlungsabwicklung) sowie Anbietern von Karten-, Adress-, E-Mail- und Push-Diensten. Die Anbieterin informiert über beabsichtigte Änderungen; der Kunde kann aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Widerspricht er, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die betroffene Funktion andernfalls nicht mehr erbracht werden kann.
19.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass bei einzelnen Diensten (insbesondere Twilio, OpenAI, Stripe, Google) eine Datenübermittlung in Drittländer, insbesondere in die USA, stattfinden kann. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln bzw. eines Angemessenheitsbeschlusses. Für Risiken, die sich aus dem Recht des Drittlands ergeben und die die Anbieterin nicht beeinflussen kann, übernimmt sie keine Haftung.
19.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen, insbesondere Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO), Rechtsgrundlagen, Löschkonzepte, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie erforderliche Einwilligungen. Anfragen betroffener Personen beantwortet der Kunde selbst; die Anbieterin unterstützt im gesetzlich geschuldeten Umfang gegen Erstattung des angemessenen Aufwands.
19.6 Es gilt ergänzend die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 20 Mängelrechte und Verjährung
20.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Unerhebliche Abweichungen und übliche Software-Fehler, die die Nutzbarkeit nicht mehr als geringfügig beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
20.2 Kein Mangel sind insbesondere: Störungen nach §§ 7 bis 13 (Drittanbieter, Hosting, Netz, Endgeräte), Fehler durch unsachgemäße Bedienung, durch vom Kunden eingegebene fehlerhafte Daten, durch nicht freigegebene Eingriffe, durch veraltete Browser oder Betriebssysteme, durch Blockade durch Sicherheitssoftware sowie Ergebnisse KI-gestützter Funktionen (§ 10.3).
20.3 Die Anbieterin beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, insbesondere durch Bereitstellung einer korrigierten Version oder einer zumutbaren Umgehungslösung (Workaround). Die Bereitstellung einer zumutbaren Umgehungslösung gilt als Mangelbeseitigung.
20.4 Das Recht des Kunden zur Minderung nach § 536 BGB ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Mangel nicht unverzüglich nach § 16.8 angezeigt hat. Eine Minderung erfolgt nicht durch eigenmächtigen Einbehalt, sondern durch Rückforderung; § 536b BGB bleibt unberührt.
20.5 Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 21 Haftung
21.1 Die Anbieterin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie ausschließlich für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
21.2 Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, für die Verletzung einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO, soweit dort zwingend geregelt.
21.3 Haftungshöchstbetrag: Soweit die Anbieterin nach § 21.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Netto-Vergütung, höchstens jedoch auf 5.000 EUR je Schadensfall und auf 10.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.
21.4 Ausgeschlossen ist – außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie außerhalb des § 21.2 – insbesondere die Haftung für: entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Aufträge, Einsätze und Umsätze, Betriebsunterbrechung, Vorhalte- und Personalkosten, Produktions- und Nutzungsausfall, Rufschädigung, Vertragsstrafen, Bußgelder, Ansprüche Dritter, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden durch Datenverlust.
21.5 Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 16.6) zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
21.6 Für unentgeltlich erbrachte Leistungen (z. B. Test-, Demo- und Zusatzfunktionen, kostenlose Beratung) haftet die Anbieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
21.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verschulden, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.
21.8 Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere durch unterlassene Datensicherung (§ 16.6), fehlende Notfallverfahren (§ 16.7), unterlassene Mängelanzeige (§ 16.8) oder ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen (§ 10.4), ist anspruchsmindernd bzw. anspruchsausschließend zu berücksichtigen (§ 254 BGB).
21.9 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
§ 22 Freistellung
22.1 Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich Ansprüchen von Endkunden, Monteuren, Mitarbeitenden, Wettbewerbern, Aufsichts- und Datenschutzbehörden – frei, die gegen die Anbieterin aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software, aufgrund vom Kunden eingestellter Inhalte, aufgrund unterlassener Einwilligungen (insbesondere nach §§ 8.7, 10.2, 11.5, 16.5) oder aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden.
22.2 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, Bußgelder und Gerichtskosten.
22.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin bei der Abwehr solcher Ansprüche nach Kräften zu unterstützen und ihr unverzüglich alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 23 Höhere Gewalt
23.1 Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieterin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien sie für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Minderung bestehen insoweit nicht.
23.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Aufruhr, Epidemien und Pandemien, behördliche und gesetzliche Maßnahmen, Streik und Aussperrung (auch in fremden Betrieben), Energie- und Strommangel, Ausfall von Telekommunikations-, Internet- und Mobilfunknetzen, großflächige Netzstörungen, Cyberangriffe (insbesondere DDoS und Ransomware), Ausfall oder Insolvenz von Vorlieferanten und Drittanbietern sowie sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegende Umstände.
23.3 Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
§ 24 Änderungen dieser AGB
24.1 Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Marktbedingungen, technische Entwicklungen oder geänderte Bedingungen von Drittanbietern erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
24.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
§ 25 Vertraulichkeit
25.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu Vertragszwecken zu verwenden.
25.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
25.3 Die Verpflichtung gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Die Regelungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 26 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer der Anbieterin, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR fällig; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 27 Referenznennung
Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden auf ihrer Website und in Werbematerialien zu benennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; die Anbieterin entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.
§ 28 Abtretung, Rechtsnachfolge, Unterbeauftragung
28.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform auf Dritte übertragen.
28.2 Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umwandlung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen und Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
§ 29 Kommunikation und Textform
29.1 Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können wirksam in Textform, insbesondere per E-Mail an die jeweils zuletzt mitgeteilte Adresse oder über die Mitteilungsfunktion in der Software, abgegeben werden.
29.2 Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig abzurufen. Mitteilungen gelten mit dem Absenden an die zuletzt mitgeteilte Adresse als zugegangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Zugang aus von der Anbieterin zu vertretenden Gründen unterblieben ist.
§ 30 Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
30.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Günzburg. Die Anbieterin ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
30.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Günzburg.
30.4 Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
30.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang.
30.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
30.7 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung in Textform, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag, (3) diese AGB, (4) Leistungs- und Tarifbeschreibung auf der Website.
Stand: 19.08.2026. WerkAgentur – Tugba Özkaya, Bubesheimer Str. 22, 89312 Günzburg.